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ProfilDie Sicherheit, besonders bei Nasse, Matsch und Schnee, hangt vom Profil des Reifens ab, insbesondere von der Profiltiefe. Pkw-Neureifen verfugen uber ca. 9 mm Profiltiefe. Gesetzlich vorgeschrieben (§ 36 Straßenverkehrszulassung-Ordnung) ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Ob diese Minimalgroesse erreicht ist, kann man an einem Abnutzungsindikator (Stege in den Profilrillen) ablesen. Wo diese Stege sich befinden, ist mit dem Kurzel "TWI" (Tread Ware Indikator) oder z.B. bei Michelin-Reifen mit dem Michelin-Mannchen gekennzeichnet. Sind diese Stege deutlich sichtbar und auf einer Hohe mit dem Restprofil, ist das Mindestmaß von 1,6 mm erre
icht. Autofahrern, deren Reifen diese Profiltiefe nicht mehr aufweisen, drohen bei einer Polizeikontrolle ein Bussgeld von 50,- Euro (dem Fahrzeughalter gar 75,- Euro) sowie jeweils drei Punkte ins Flensburg. Zu den genannten Bußgeldern kommt noch eine Bearbeitungs- und Zustellgebuhr von wenigstens 25 Euro. Doch darauf sollten es Autofahrer nicht ankommen lassen. Ex perten empfehlen: Austausch von Pkw-Sommerreifen bei einer Restprofiltiefe von 2 mm Breitreifen sollten 3 mm nicht unterschreiten
Winterreifen verlieren ihre Wirkung bereits bei einem Restprofil von 4mm Ein Autofahrer, der seine Reifen bis zur zugelassenen Verschleißgrenze abfahrt, handelt zwar nicht gesetzeswidrig, riskiert aber seinen Versicherungsschutz. In einem solchen Fall, so befand das Landgericht Itzehoe, gilt ein Unfall auf regennasser Fahrbahn als "grob fahrlassig herbeigefuhrt".
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